| Bei den Sicherheitsprüfungen von Spielplätzen nach DIN-EN 1176/7 müssen
in Deutschland Kinderspielplätze und die dort installierten Spielplatzgeräte einer
regelmäßigen Kontrolle und Wartung unterworfen werden.
Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Verkehrssicherheitspflicht,
die dem Träger des Spielplatzes obliegt. (BGB)
Unsere Mitarbeiter sind für die Sicherheitsprüfung nach DIN-EN-1176/7 geschult. |